§ 1 Allgemeines
1. Die Liborius-Wagner-Bücherei (LWB) ist eine öffentliche Einrichtung der Diözese Würzburg. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für Ausleih- und Versäumnisgebühren und Auslagenersatz sowie andere besondere Leistungen werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
4. Die anfallenden Gebühren für die Ausleihe von Medien, Kopien etc. sind in der Gebührenordnung festgesetzt.
§ 2 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung anzuerkennen.
2. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Der Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Benutzer stimmt mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
2. Die Leihfrist beträgt für
- Bücher, Spiele: 4 Wochen
- Zeitschriften, CDs, Tonies, eBook-Reader, Tonie-Boxen: 2 Wochen
- DVDs: 1 Woche
3. Die Leihfrist kann bis zu zweimal verlängert werden. Eine Verlängerung bereits vorgemerkter Medien ist nicht möglich.
Auch bei einer Verlängerung ist der Benutzerausweis bereit zu halten.
4. Die eBook-Reader werden nur an volljährige Benutzer verliehen.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden dürfen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien werden wie folgt von der Bücherei begrenzt:
- DVDs: 6 Stück
- Tonies: 5 Stück
- Tonie-Boxen / eBook-Reader: je 1 Stück
- Sachbücher: nicht alle vorhandenen Medien zu einem Thema
§ 7 Vormerkung
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen. Vorgemerkte Medien werden nach ihrem Eintreffen 1 Woche für Sie bereit gehalten.
§ 8 Rückgabe
1. Die Medien sind unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. DVDs und CDs sind nur in technisch einwandfreien Geräten abzuspielen. Sie müssen stets in der Hülle aufbewahrt werden. Es sind die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
4. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
5. Eine Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien an Dritte entstehen.
6. Bei eventuellen Beschädigungen des eBook-Readers erfolgt die Reparaturabwicklung ausschließlich über den Verleiher.
7. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an PCs oder sonstigen elektronischen Geräten, die durch die Nutzung der von der Bücherei entliehenen Medien entstehen. Die Bücherei haftet auch nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
§ 10 Onleihe www.leo-nord.de
1. Inhaber der Jahreskarte (siehe Gebührenordnung) sind zur Ausleihe von eMedien über den Verbund Leo-NORD berechtigt. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Verbundes.
§ 11 Internetnutzung
1. Die Liborius-Wagner-Bücherei stellt ihren Benutzern Arbeitsplätze für die Internetrecherche zur Verfügung. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
2. Für die Internetnutzung gelten die einschlägigen Schutzvorschriften`im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht. Gesetzeswidrige und missbräuchliche Nutzung führen zum Ausschluss von der Benutzung. Die Liborius-Wagner-Bücherei trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten im Internet entstehen.
3. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten.
4. Für Schäden, die durch die Nutzung heruntergeladener Dateien bzw. durch auftretende Viren entstehen, haftet der Benutzer.
§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen ist in der Bücherei nicht gestattet.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 13 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 14 Haftungsausschluss
1. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Benutzern bei Gebrauch der Räume der Liborius-Wagner-Bücherei sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, wird ausgeschlossen. Für falsche Auskünfte wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter/-innen entstehen.
§ 15 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 22.11.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungs-ordnung außer Kraft gesetzt.